UNO verabschiedet: Handel mit afrikanischen Sklaven ist „schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“

Im März 2026 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen diese bahnbrechende Resolution, die von Ghana eingebracht wurde: Die UNO erkennt den afrikanischen Menschen- und Sklavenhandel als schwerstes Verbrechen der Menschlichkeit an. Diese Entscheidung wurde mit 123 Ja-Stimmen, 453 Enthaltungen und drei Gegenstimmen angenommen. Die Gegenstimmen kamen von den USA, Israel und Argentinien. Enthaltungen gab es u.a. von Deutschland, Spanien, Portugal, England oder den Niederlanden.

Diese Resolution enthält

-       den Antrag auf sofortige, uneingeschränkte und kostenlose Rückgabe von Kulturgütern, Kunstwerken, Museumsstücke, oder historische Dokumente die für die afrikanischen Herkunftsländer von Wert sind.

-       Sie unterstreicht das Ausmaß, die Dauer, den systemischen Charakter dieses Verbrechen und deren tiefgreifenden Folgen im Laufe der Jahrhunderte. Sie bestätigt die anhaltende Diskriminierung, das Trauma und die vielfältige Ausbeutung die weiterhin AfrikanerInnen und Menschen afrikanischer Abstimmung auf verschiedenen Kontinenten erleiden.

-       Sie betont ebenfalls dass die Auswirkungen von Sklaverei und transnationalem Menschenhandel derzeit in strukturierter Formen von Rassismus, Ausgrenzung und sozioökonomischer Ungleichheit bestehen bleiben. Dabei sieht sie das Fehlen umfassender Rahmen für eine Wiedergutmachung und das Fortbestehen des Neokolonialismus im Leben der AfrikanerInnen und ihrer Nachkommen.

-       Es wird festgestellt, dass weiterhin eine Verbindung zwischen der Vergangenheit und Gegenwart besteht was die Notwendigkeit sowohl symbolischer als auch rechtlicher Maßnahmen aufzeigt, um historische Missstände und deren Auswirkungen anzugehen und Maßnahmen zu prüfen die zur historischen Gerechtigkeit und zur Überwindung der Auswirkungen von Rassismus und Diskriminierung bei zu tragen.

In der Resolution werden auch beispielhaft einige der früheren  Rechtsverordnungen aufgeführt, die die Sklaverei institutionalisierten. So verfüge 1518 die spanische Krone, dass das afrikanische Volk ein Ware sei die in ein vom Staat organisiertes System des kommerziellen Monopols integriert wurde. Portugal entwickelte unter anderem das Konzept der „Stückelung des Werts der Sklaven“ wobei Frauen, Kinder und ältere Menschen als Bruchteile eines erwachsenen Sklaven quantifiziert wurden. Die Niederlande wandte ab 1621 Grundsätze des römisch-niederländischen Rechts an mit dem Sklaven als „Red Mobile“, als marktfähige bewegliche Güter ein gestuft wurden.

Die Resolution ist völkerrechtlich nicht verbindlich.

 

Text verfasst von: Heinz Schulze (Vorstand Nord Süd Forum München e.V.)

Quellen:

UNRIC (Regionalen Informationszentrums der Vereinten Nationen). (o.J.). UN verurteilen Sklavenhandel als „schwerstes Verbrechen gegen Menschlichkeit. Aufruf: https://unric.org/de/un-verurteilen-sklavenhandel-als-schwerstes-verbrechen-gegen-menschlichkeit/. [Zugriff am: 16. Juli 2026].

United Nations. Genereal Assembly. (26. 03. 2026). Declaration of the Trafficking of Enslaved Africans and Racialized Chattel Enslavement of Africans as the Gravest Crime against Humanity. Aufruf: https://docs.un.org/en/A/RES/80/250. [Zugriff am: 16. Juli 2026].

UN Photo/ Manuel Elias. (o.J). Aufruf: https://unric.org/de/un-verurteilen-sklavenhandel-als-schwerstes-verbrechen-gegen-menschlichkeit/. [Zugriff am: 16. Juli 2026].